Finanzierung

Bei dem Projekt S-LINK handelt es sich um eines der größten Salzburger Infrastrukturprojekte seit Jahrzehnten. Der Bund, das Land und die Stadt Salzburg unterzeichneten im Dezember 2020 den Rahmenvertrag für die Finanzierung des Projekts. Die Vereinbarung umfasst auch den Ausbau der Salzburger Lokalbahn im Flachgau und einen Beitrag für die Pinzgaubahn. Der Bund wird jedenfalls die Hälfte der Gesamtkosten für dieses große Infrastrukturprojekt tragen. Das vorgesehene Investitionsvolumen für die Gesamtstrecke beträgt je nach zu wählender Variante zwischen 1,985 und 2,838 Milliarden Euro.

Die Varianten im Überblick

Weitere Informationen zur Kostenermittlung finden Sie hier

Finanzierung

Finanzierung nach Privatbahngesetz:
Die Finanzierung des Projekts S-LINK erfolgt nach dem Privatbahngesetz. S-LINK ist weder rechtlich noch technisch eine U-Bahn oder Straßenbahn, sondern eine vernetzte Nebenbahn. Es bedarf daher keiner Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG.

Zweckgebunden:
Wie im Falle des Projekts S-LINK können solche vom Bund gewährten Finanzierungsbeiträge 50% der gesamten Investitionskosten für die Schaffung der Infrastruktur betragen. Die Verwendung dieser Mittel ist jedoch zweckgebunden und darf somit nur für die Schaffung von Schieneninfrastruktur oder für Dienstleistungen auf solchen Bahnen verwendet werden.

Limitiert:
Der zugehörige österreichweite „Budgettopf“ des Bundes für die Finanzierung von Privatbahnen ist limitiert. Verschiedene Bahnen bewerben sich um diese Budgetmittel. Der Zuschlag ist an eine Vielzahl von Voraussetzungen geknüpft, die das Projekt S-LINK bereits erfüllt.

Abstimmung mit Bund, Land und Stadt Salzburg:
Aus diesen Mitteln erhielt die Projektgesellschaft bislang Förderbeiträge zur Planung des S-LINK bis Ende 2023. Die Projektgesellschaft steht hinsichtlich der weiteren Finanzierung für den Bau SALB-MIRA und weiterer Planungstätigkeiten sowie für Bau und Planung der übrigen Abschnitte des S-LINK in enger Abstimmung mit dem Bund, dem Land und der Stadt Salzburg.

Kontrollen:
Finanzierungen des jeweiligen Abschnitts und der jeweiligen Förderperiode erfolgen nach standardisierten Prozessen und werden gleich wie andere Privatbahnprojekte in der Vergangenheit abgewickelt. Sämtliche Schritte und Ergebnisse werden extern von nationalen bzw. internationalen, unabhängigen Fachleuten geprüft. Dies beinhaltet Verkehrszahlen, Wirkung, Wirtschaftlichkeit und auch Alternativen, die darüber hinaus auch vom BMK geprüft werden. Somit durchläuft dieses Projekt viele Prüfinstanzen, die sich unter anderem auf kaufmännische, technische, rechtliche und ökologische Belangen beziehen. Deren positive Erledigung ist Voraussetzung für eine Finanzierungsbeteiligung aller Fördergeber.

Gemeinsam für den Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs

Der Gemeinderat der Stadt Salzburg erklärte bereits 1946 per positivem Beschluss das Interesse an einem leistungsfähigen Korridor für den öffentlichen Verkehr durch die Landeshauptstadt. Seit den 1980er-Jahren gab es eine Vielzahl von Studien und Planungen, die ein solches Vorhaben für sinnvoll erachteten. In den Jahren 1992 bis 1996 ließen Bund, Land Salzburg und Stadt Salzburg mit dem Bau des unterirdischen Lokalbahnhofs in der Landeshauptstadt den Worten Taten folgen. Die Verlängerung der Lokalbahn von Lamprechtshausen über den Salzburger Hauptbahnhof wurde umgesetzt. Schon damals wurden aber auch weitere Schritte der Verlängerung bis zum Mirabellplatz und darüber hinaus konkret angedacht. Nun besteht hierzu erstmals politischer Konsens, diesen Korridor weiter auszubauen. Positive Signale gibt es auch aus den Umlandgemeinden.

Unterzeichnung "Öffi Paket für Salzburg" im Bundesministerium in Wien Im Bild v.l. Bundesministerin Leonore Gewessler, Landesrat Stefan Schnöll und Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler
Unterzeichnung "Öffi Paket für Salzburg" im Bundesministerium in Wien
Im Bild v.l. Bundesministerin Leonore Gewessler, Landesrat Stefan Schnöll und Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler
Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Land und Stadt