Die S-LINK Streckenvisualisierung zeigt den geplanten Streckenverlauf.
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S-LINK bemühte sich initiativ um Prüfung von UVP-Pflicht

Beeinträchtigungen in der Bauphase sollen so weit wie möglich abgemildert werden / Projektgesellschaft ist daher proaktiv tätig.

 

Die S-LINK Projektgesellschaft beantragte für das Vorhaben Lokalbahnhof bis Mirabellplatz eine Einzelfallprüfung. Mit dem nunmehr ergangenen Feststellungsbescheid der Behörde besteht Rechtssicherheit, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.

„Aufgabe der sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit die möglichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume festzustellen und zu bewerten. Wir haben uns initiativ um die Einzelfallprüfung bemüht, mit der geklärt wurde, dass eine UVP notwendig ist und werden nun die weiteren Schritte entsprechend abarbeiten“, sagt Geschäftsführer Stefan Knittel.

Maßnahmen gegen temporäre Beeinträchtigungen

Die Projektgesellschaft rechnet während der Bauphase durch den Baustellenverkehr und die Arbeiten mit temporären Beeinträchtigungen. „Wir werden versuchen, diese so verträglich wie möglich zu halten und von vorneherein Maßnahmen vorzusehen, die diese Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduzieren. Die temporäre Mehrbelastung in der Bauphase wird aber durch Entlastung nach Inbetriebnahme mehr als aufgewogen. Das erklärte Ziel des Projektes liegt gerade darin, Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm und Abgase zukünftig zu reduzieren“, so Stefan Knittel weiter.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die zur UVP eingereichten Unterlagen werden voraussichtlich ab Q2/2022 im Genehmigungsverfahren in der Standortgemeinde öffentlich aufgelegt. „Im Sinne unseres Grundprinzips einer transparenten Kommunikation informieren wir selbstverständlich zeitgerecht über alle weiteren Schritte im Behördenverfahren“, erklärt Stefan Knittel.

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